Reform des Grunderwerbsteuergesetzes
Mit der Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes zum 1.7.2021 soll eine grunderwerbsteuerliche Neuregelung der Share Deals erreicht werden. Ein Share Deal ist der Erwerb einer Gesellschaft durch den Kauf (fast) aller Anteile an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft. Werden dabei Gesellschaftsteile einer Gesellschaft übertragen, die Grundstücke besitzt, stellt sich die Frage nach der Grunderwerbsteuerpflicht der Übertragung.
Da es bisher möglich war, größere Immobilienportfolios durch einen Share Deal weitgehend grunderwerbsteuerfrei zu übertragen, sieht der neue Gesetzesentwurf einige Neuregelungen und Verschärfungen vor:
- Die Beteiligungsschwelle wurde von 95 % auf 90 % abgesenkt
- Die Vorbesitzzeiten für das Grundstück werden von 5 auf 10 Jahre verlängert
- Man kann nur von der Grunderwerbsteuer befreit werden, sofern man bereits seit 15 Jahren am Vermögen der Personengesellschaft beteiligt ist – somit gilt hier eine Vorbesitzzeit von 15 anstatt wie bisher 5 Jahren
- Ändert sich bei einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft der Gesellschafterbestand innerhalb von 10 Jahren so, dass mindestens 90 % der Gesellschafteranteile auf neue Gesellschafter übergehen
- Sofern ein Grundstück verkauft wird, und der Verkaufswert unter dem Grundbesitzwert liegt, so wird als Bemessungsgrundlage trotzdem der Grundbesitzwert herangezogen
Diese Neuregelungen sind auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 verwirklicht werden.