| Aktuelle Mandantenbriefe |
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| Mandantenbrief November 2011 |
Aus dem Inhalt:
 | Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung November und Dezember 2011 |  | Rahmen für zeitnahe Betriebsprüfung erlassen |  | Zeitpunkt des Entschlusses zur Betriebsaufgabe |  | Geschenke an Geschäftsfreunde |  | Keine Ansparabschreibung für Software |  | Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte bei mehreren Arbeitsstätten |  | Behandlung von Aufwendungen für Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen |  | Berücksichtigungsfähige Reisekosten bei Einsatz an ständig wechselnden Arbeitsstätten |  | Umsätze eines Imbissstands unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, wenn der Unternehmer nur behelfsmäßige Verzehrvorrichtungen zur Verfügung stellt |  | Veräußerung eines betrieblich genutzten PKW durch Kioskbetreiber unterliegt auch dann der Umsatzsteuer, wenn dieser den PKW ohne Umsatzsteuer erworben hat
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| Mandantenbrief Oktober 2011 |
Aus dem Inhalt:
 | Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Oktober und November 2011 |  | Neue Regeln zur umsatzsteuerlichen Organschaft - Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2011 |  | Umsatzsteuerfreie Vermietung und Pflege für Seniorenwohngemeinschaft |  | Vergütung für Praktikum kann kindergeldschädlich sein |  | Wohnsitz bei Geburt des Kindes im Ausland |  | Außergewöhnliche Belastung: Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte |  | Angemessenheit einer Geschäftsführungsvergütung bei mehreren Geschäftsführern |  | Wirksamkeit einer auf Altersteilzeit gerichteten Änderungskündigung bei Wegfall von Aufgaben |  | Keine Anwendung des Halbabzugsverbots bei lediglich symbolischem Kaufpreis |  | Anwendung des Halbabzugsverbots im Verlustfall |  | Kosten für berufliche Erstausbildung und Erststudium nach Schulabschluss können in voller Höhe abziehbar sein |  | Alterseinkünftegesetz gilt auch für Rentennachzahlungen |  | Zahlungen wegen der Ablösung eines Erbbaurechts können sofort abziehbare Werbungskosten sein |  | Mietkaution ist auch nach mehreren Eigentumswechseln sicher
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| Mandantenbrief September 2011 |
Aus dem Inhalt:
 | Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung September und Oktober 2011
|  | Nichtabziehbarkeit von Schuldzinsen beim so genannten „umgekehrten Zwei-Konten-Modell“
|  | Verzögerungsgeld kann auch im Rahmen einer Außenprüfung festgesetzt werden
|  | Durch Anteilsvereinigung ausgelöste Grunderwerbsteuer sind keine Anschaffungskosten
|  | Auch auf Umlaufvermögen entfallende Schuldzinsen sind nach Überentnahmen nur beschränkt abziehbar
|  | Liebhaberei wegen langjähriger Verluste
|  | Falsche Kilometer-Angaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können als Steuerhinterziehung gewertet werden
|  | Beiträge für eine Gruppenkrankenversicherung als Arbeitslohn
|  | Pflicht zur Stellenausschreibung auch bei Stellen, die mit Leiharbeitnehmern besetzt werden sollen
|  | Nur ein Mittelpunkt der Lebensinteressen bei mehreren Wohnungen
|  | Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch Aufteilung im Kaufvertrag
|  | Kein gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf eines ungeteilten Grundstücks mit fünf Mehrfamilienhäusern
|  | Unpünktliche Mietzahlungen rechtfertigen fristlose Kündigung
|  | Aufwendungen für den Umbau von Stall und Scheune in eine Garage und eine Wohnung sind Herstellungskosten
|  | Keine Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
|  | Für in den USA wohnende beschränkt Steuerpflichtige gilt Mindeststeuersatz von 25 %
|  | Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar
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